Noch was

Die auf dieser Homepage dargestellten Themen und gezeigten Bilder geben den Geschmack und die Ansichten von Schlammi wieder! Das geschieht in bestem Glauben und mit den wohlmeinendsten Absichten. Um die geschriebenen Aussagen mit Bildern zu bereichern, hat Schlammi viel im Internet recherchiert. Dort hat er auch viel gefunden. Schöne Beispiele fanden sich auf einigen privaten Homepages von Digitalcamerabesitzern.

Das könnte zu Mißverständnissen führen, wie folgendes Beispiel zeigt:

Kürzlich erhielt Schlammi folgende Fanpost: ... die an dem Regal ist ja gar nicht schlecht!!

Das die dabei gar keine Zicken machen, wenn du die Bilder dann sogar noch ins I-Net stellst!!!?

MfG SCUD

Dazu nun also Folgendes:

Wenn sich jemand in seinem Persönlichkeitsrecht (§ 2 GG) verletzt fühlen sollte, so kann er/sie von seinem Recht Gebrauch machen, auf die Entfernung aller oder einiger Bilder, auf denen er/sie zu sehen ist, zu bestehen. In einigen wenigen Fällen konnten Personen, die auf Bildern zu sehen sind, noch nicht um Erlaubnis der Veröffentlichung gefragt werden. Da es sich aber in all diesen Fällen um bereits im Internet in ähnlichem Kontext veröffentlichte Bilder handelte, ist nach Einschätzung des webmasters keines der hier gezeigten Bilder als Verstoß gegen § 185 StGB oder § 186 StGB (siehe unten) anzusehen. Macht jemand von seinem Recht Gebrauch, so daß ein Bild entfernt werden soll, ist dies dem Webmaster umgehend mitzuteilen (eine Email reicht) und das Bild wird entfernt.

Nachtrag:

§ 185. Beleidigung. Beleidigung wird (...), bestraft oder (...), wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, wird (...) bestraft.

§ 186. Üble Nachrede. Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, und wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, wird (...) bestraft. Und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, wird (...der Verursacher auch, d.W.) bestraft.